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beendetes Los
Ort des Loses
Würzburg
Broncia Koller Pinell (1863-1934, österr. Künstlerin), 5 Farbholzschnitte, aus der Mappe "„Broncia Koller-Pinell – 10 Original-Holzschnitte
Edition Tusch Wien 1976.", Aufl. 30/65, monogrammiert BPK, signiert Rupert Koller (Sohn und Nachlassverwalter): "Eva" Frauenakt in einer Landschaft mit weißem Rehbock, gerahmt, 18 x 23 cm; "Paradiesvogel", 30,5 x 30 cm; "Wienerwald Böheimkirchen", 25 x 33 cm; "Bei Heiligenkreuz", 20,5 x 29,5 cm; "Föhren bei Baden", 20 x 14 cm; alle Altersspuren. Broncia Koller-Pinell entstammt einer jüdisch-galizischen Fabrikantenfamilie und erhält nach dem Umzug nach Wien, da ihr als Frau der Zugang zu den Kunstakademien verwehrt wurde, privaten Malunterricht in Wien und München. Nach der Heirat mit dem Elektrochemiker Hugo Koller und einigen Jahren in Salzburg und Nürnberg kehrte sie 1902 nach Wien zurück und kommt in engen künstlerischen und freundschaftlichen Kontakt mit Klimt, Schiele und Kolo Moser. Ab 1904 entwickelte sich ihr Wohnhaus in Oberwaltersdorf zum Mittelpunkt für regelmäßige Begegnungen bedeutender Künstler und Gelehrter der Wiener Sezession und sie wird später Gründungsmitglied von Schieles Neuer Sezession. Stilistisch ist sie der Wiener Sezession und vor allem mit ihren Farbholzschnitten dem Wiener Jugendstil zuzuordnen, nach 1918 entwickelt sie einen gemäßigt expressionistischen Malstil. (Quelle: The Memory Factory „The Forgotten Women Artists of Vienna 1900_Broncia Koller-Pinell, Julie M. Johnson. Purdue University Press). / Broncia Koller Pinell (1863-1934, Austrian artist), 5 color woodcuts, from the portfolio ""Broncia Koller-Pinell - 10 original woodcuts.
Edition Tusch Wien 1976.", edition 30/65, monogrammed BPK, signed Rupert Koller (son and executor of the estate): "Eva" female nude in a landscape with white roebuck, framed, 18 x 23 cm; "Bird of Paradise", 30,5 x 30 cm; "Wienerwald Böheimkirchen", 25 x 33 cm; "Bei Heiligenkreuz", 20,5 x 29,5 cm; "Föhren bei Baden", 20 x 14 cm; all traces of age. Broncia Koller-Pinell came from a Jewish-Galician family of factory owners and after moving to Vienna, as she was denied access to the art academies as a woman, she received private painting lessons in Vienna and Munich. After marrying the electrochemist Hugo Koller and spending a few years in Salzburg and Nuremberg, she returned to Vienna in 1902 and came into close artistic and friendly contact with Klimt, Schiele and Kolo Moser. From 1904, her home in Oberwaltersdorf became the center for regular meetings of important artists and scholars of the Vienna Secession and later became a founding member of Schiele's New Secession. Stylistically, she is associated with the Viennese Secession and, especially with her color woodcuts, with Viennese Art Nouveau; after 1918, she develops a moderate Expressionist style of painting. (Source: The Memory Factory "The Forgotten Women Artists of Vienna 1900_Broncia Koller-Pinell, Julie M. Johnson. Purdue University Press).
215. Auktion
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Ludwigstraße 4
Würzburg
97070
Germany
215. Auktion

Auktionsdaten
10 Juni 2023 10:00 CEST
Daten anzeigen
Nur nach Vereinbarung
05 Juni 2023 11:00 - 13:00 CEST
06 Juni 2023 11:00 - 13:00 CEST
07 Juni 2023 11:00 - 13:00 CEST
08 Juni 2023 11:00 - 13:00 CEST
Auktionswährung
EUR

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Art werden folgende Bedingungen anerkannt, die sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf gelten:

1. Das Auktionshaus Mars (im folgenden „Versteigerer“) versteigert die Gegenstände öffentlich i.S.d. § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer (Kommittenten), die generell ungenannt bleiben. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und gegen sofortige Bezahlung in Euro.

2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in dessen Namen geltend zu machen.

3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder ihn verweigern. Wenn verschiedene Personen zur gleichen Zeit das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Einigung über den Zuschlag nicht sofort erzielt werden, so wird der Gegenstand nochmals angeboten. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder Zweifel über den Zuschlag bestehen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht angenommen, kann das Objekt, ohne Rückfrage an den Bieter des Vorbehalts, zu einem höheren Gebot anderweitig vermittelt werden. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung einer Benachrichtigung (Rechnung) per E-Mail oder Post an die vom Bieter genannte Adresse. Im Falle von Unstimmigkeiten können der Einlieferer und der Ersteigerer die Anschrift des jeweils anderen erfragen.

5. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein wirksames, schriftliches Gebot von mindestens 250,- Euro. Der Telefonbieter bietet in jedem Fall den Limitpreis.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.

7. Mit dem Zuschlag ist ein Aufgeld von 19% plus 19% Mehrwertsteuer auf das Aufgeld (insgesamt also 22,61%) sofort an den Versteigerer zu zahlen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zins- oder Währungsverluste. Eine Stundung des Kaufpreises findet nicht statt. Der Ersteigerer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Ersteigerer, die schriftlich oder via Telekommunikation an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises. Der Versteigerer kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seiner Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. Für einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich oder Dritten einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu 5,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.

8. Versandaufträge werden ausgeführt, wenn Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind. Die Verpackung, Versendung und falls gewünscht und möglich die Versicherung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Eine Haftung für etwaige Beschädigung oder den Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Ersteigerers.

9. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen oder einklagen.

10. Sämtliche zur Versteigerung gelangende Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Im Fall einer Beanstandung verpflichtet sich der Ersteigerer dem Versteigerer innerhalb eines Jahres die Gründe schriftlich mitzuteilen. Der Versteigerer hat das Recht, vom Ersteigerer die schriftliche Meinung von zwei unabhängigen Experten, deren Sachkenntnis sowohl vom Ersteigerer als auch vom Versteigerer anerkannt werden, einzufordern.

11. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis.

12. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Nummer 11.

13. Der Versteigerer kann von Neukunden fordern, dass diese vor Beginn der Auktion ein Bargeld-Depot hinterlegen oder eine aktuelle Bonitätsbestätigung ihrer Bank vorlegen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Würzburg. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung

15. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungs-Bedingungen an. 16. In den Geschäftsräumen des Versteigerers haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – auch ohne eigenes Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.

17. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine gesetzliche Regelung, die im Sinne, insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck, der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

Dr. G. Wohlfromm

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